Die taz berichtet über die Verurteilung eines bekannten Anwalts, dem sogar ein eigener Wikipedia-Artikel gewidmet ist:
Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: „Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden.“
Sie sähe – so die Richterin Nissing – keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht rechtskräftig – verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt.
Quiz am Rande: Wenn die Meldung auf Heise erscheint – wieviele Kommentare wird es im Forum geben? Sagen wir: bis 18 Uhr. Der Gewinner bekommt recht.
PS: Top, die Wette gilt. (Ich tippe auf 2588.)