Das Landgericht Köln hat sich in einem Fall für nicht zuständig erklärt, da die betreffende Webseite auf Russisch in kyrillischer Schrift verfasst war.
Kann man das auch auf Wingdings ausdehnen?
Das Landgericht Köln hat sich in einem Fall für nicht zuständig erklärt, da die betreffende Webseite auf Russisch in kyrillischer Schrift verfasst war.
Kann man das auch auf Wingdings ausdehnen?