Internetführerschein

Durch das Anwählen dieser Internetseite in Ihrem Internetzugangsprogramm haben Sie zweifellos einen Akt erhöhter technologischer Kompetenz vollzogen und damit den Internetführerschein Klasse IIIb erworben.

Sie haben die Erlaubnis zum Bewegen von bis zu drei Gigahertz schwerer Rechenanlagen auf allen bundesdeutschen Datenautobahnen. Insbesondere das Mitführen von PIN-Nummern und biometrischen Daten ist ohne weitere Genehmigung möglich. Im täglichen Datenverkehr sollten Sie den Anweisungen Folge leisten, die Sie von Ihrer Hausbank per elektronischem Schriftverkehr erhalten.

Eingeschlossen ist die Genehmigung zum Führen kabelgebundener und nach DIN 424223 zertifizierter kabelungebundener Telekommunikationsanlagen zur Audio-Übertragung. Die Verwendung von Datendiensten auf solchen Anlagen geschieht auf eigene Gefahr und kann zum fristlosen Widerruf dieser Genehmigung führen.

Achtung: Dieser Führerschein berechtigt Sie nur zur Führen einer Rechenanlage bis maximal Windows XP. Die Erlaubnis zur Verwendung eines anderen Betriebsprogramms kann in einer gesonderten Prüfung erworben werden, die alle fünf Jahre erneuert werden muss.